Security Briefing

NIS2 und persönliche Haftung: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen

Die NIS2-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt. Was viele Geschäftsführer noch nicht wissen: Die Haftung ist persönlich. Nicht das Unternehmen allein, sondern die handelnden Personen können für Verstöße haftbar gemacht werden. Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Gleichzeitig ist die Betroffenheit größer als erwartet: Kritische und wichtige Einrichtungen umfassen weit mehr Sektoren als die bisherige NIS1-Richtlinie. Wer noch keine Betroffenheitsanalyse gemacht hat, weiß nicht, ob er reguliert ist.

Datum 13.04.2026
Stand 14.04.2026
Redaktion Mike Pluemer

Kontext

Relevanz im eigenen Umfeld einordnen

Die dargestellten Entwicklungen lassen sich je nach Organisation unterschiedlich bewerten und priorisieren. Für eine strukturierte Bewertung im eigenen Kontext stehen wir zur Verfügung.

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